Fördermittel LEADER-Budget

Das sogenannte LEADER-Budget greift auf Fördermittel aus verschiedenen Töpfen zurück. Die Fördergelder kommen von der EU und dem Land Baden-Württemberg; die Landesmittel stammen wiederum aus den Fördertöpfen ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum), LPR (Landschaftspflegerichtlinie), Kunst & Kultur und IMF (Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum).

 

Von der Projektidee zur Umsetzung

Auch in einem Bottom-Up Prozess ist etwas „Bürokratie“ notwendig, um von der Projektidee bis zur Umsetzung eines LEADER-Projektes zu gelangen. Die LEADER-Geschäftsstelle ist dazu da, Sie auf diesem Weg kompetent zu begleiten und sorgt dafür, dass der administrative Aufwand für Sie überschaubar bleibt.

1. Projektidee

  • Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden.
  • Ihre Projektidee reichen Sie schriftlich (gerne per E-Mail), mit Verweis auf den aktuellen Projektaufruf, bei der Geschäftsstelle des Vereins LEADER Heckengäu e.V. ein.
  • Hierzu haben wir einen Fragebogen entwickelt, der Ihnen als Leitfaden dienen soll. Die Geschäftsstelle prüft anhand des Fragebogens die Fördervoraussetzungen für die Projektidee.
  • Eine Projektidee muss bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, um für eine LEADER-Förderung in Frage zu kommen. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie eine Beratung zur Klärung der Förderfähigkeit und den nötigen Schritten bis zur Umsetzung.
  • Hier finden Sie den Fragebogen.

2. Projektauswahlkriterien

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch Anwendung eines transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahrens.

  • Die LEADER-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Projektideen auf Förderfähigkeit anhand der Bewertungskriterien, grundlegender Anforderungen und übergeordneter Querschnittsziele. D.h. es wird geprüft, ob die Projektidee den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) entspricht und mindestens einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder zugeordnet werden kann. Die spätere Realisierung muss im LEADER-Aktionsgebiet Heckengäu erfolgen bzw. die erzielte Wertschöpfung der Region zu Gute kommen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann der Projektantrag weiter berücksichtigt und vom Auswahlausschuss inhaltlich bewertet werden.
  • Der Auswahlausschuss entscheidet über die Förderwürdigkeit jedes einzelnen Projektes auf Grundlage der vertiefenden Bewertungskriterien. Die Bewertungskriterien können Sie hier einsehen.

3. Projektauswahlverfahren

Die Anwendung der Auswahlkriterien und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt.

Anschließend werden vom Regionalmanagement die ausgewählten Projekte an die zuständige Fördermittel-Bewilligungsstelle weitergeleitet. Das Projektauswahlverfahren ist im ersten Abschnitt der Geschäftsordnung verankert.

4. Projekt-Förderung

Nach der Auswahlsitzung reichen die ausgewählten Projekte ihre Unterlagen bei der Bewilligungsstelle ein.

Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, wobei die die Fördersätze der Fördersätze von der Maßnahmenart und dem Antragssteller abhängig sind. Sie finden die weiteren Angaben in der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu.

  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes wurde auf 600.000 Euro festgesetzt.
  • Zuwendungen (LEADER-Zuschüsse) unter 5.000 Euro unterliegen der Bagatellgrenze und werden nicht bewilligt. Ausnahmen können durch die zuständige Bewilligungsstelle bei entsprechender Begründung genehmigt werden.
  • Das Projekt muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Projektes.

5. Projekt-Umsetzung

Die Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger/-innen auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträger/-innen und den Menschen in der Region.

Allgemeine Hinweise

In der gesamten Förderperiode sind regelmäßig Projektaufrufe vorgesehen. Sie können aber jederzeit mit Ihren Projektideen bei der Geschäftsstelle vorstellig werden. Es wird empfohlen, Projektideen und –anträge frühzeitig mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass jedes Projekt zu 100 Prozent vorfinanziert werden muss.

 

Mitwirk-O-Mat

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