LEADER Regionalbudget – einfache Fördermittel für Klein- und Kleinstprojekte

Jährliche Budgets zur eigenständigen Bewirtschaftung durch die LEADER Regionen 

Im Dezember 2018 wurde seitens der Bundesregierung der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung beschlossen. Er sieht vor, dass die LEADER Regionen jährlich ein Budget bekommen, das sie eigenständig bewirtschaften. Insbesondere geht der Blick hierbei auf Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis max. 20.000 Euro, die bisher bei LEADER nur eine geringe Chance auf Förderung hatten. Die Gelder sind nicht mit weiteren Fördermitteln kombinierbar und die Projektumsetzung muss innerhalb der LEADER-Gebietskulisse erfolgen.

Im Zeitraum 2019 bis 2021 stehen der LEADER Region Heckengäu hierfür jährlich 200.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden der jeweiligen Region unmittelbar zugewiesen und können entsprechend direkt abgerufen werden. „Damit ist ein deutlich einfacheres und unbürokratischeres Verfahren möglich“, erklärt Barbara Smith, Geschäftsführerin von LEADER Heckengäu. Bewerben kann sich grundsätzlich jeder, die Projektumsetzung muss im jeweiligen LEADER-Gebiet erfolgen. „Toll ist auch, dass der Fördersatz für jedes Projekt bei 80% liegt“, wirbt Smith. Die Projektkosten dürfen zwischen 500 und 20.000 Euro liegen.

Das neue Regionalbudget hat folgende Förderschwerpunkte im Blick: Dorfentwicklung und dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Wohnmobilstellplätze oder E-Tankstellen. Aber auch Kleinstunternehmen könnten an ein Projekt wie z.B. einen Regiomat denken, oder lokale Einrichtungen wie z.B. die Ausstattung eines Jugendraums oder die Errichtung einer Halfpipe könnten durch diese neue Fördermöglichkeit erleichtert werden.

www.leader-heckengaeu.de

LEADER ist ein Förderprojekt der Europäischen Union zur Stärkung der ländlichen Räume. Die Abkürzung (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) steht für „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und der ländlichen Räume. Ein LEADER Projekt muss im Aktionsgebiet von LEADER Heckengäu liegen, mindestens einem der Handlungsfelder zuzuordnen sein, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sein.

Die Gebietskulisse:

Im Landkreis Böblingen Weissach, Deckenpfronn, Jettingen, Mötzingen und Bondorf, im Landkreis Calw Bad Liebenzell, Simmozheim, Althengstett, Ostelsheim, Gechingen, Wildberg, Nagold, Egenhausen und Haiterbach. Im Enzkreis Wiernsheim, Mönsheim, Wimsheim, Friolzheim, Tiefenbronn und Neuhausen und im Landkreis Ludwigsburg die Gemeinde Eberdingen.