Neue Vergaberunde für das Regionalbudget

200.000 € für Klein- und Kleinstprojekte

Nachdem der Startschuss für das Regionalbudget, ein gesondertes Förderprogramm für kleine Projekte bis 20.000 Euro, im Jahr 2019 im Oktober fiel, konnten noch 12 fantastische Projekte, verteilt über die gesamte LEADER-Kulisse, gefördert werden. Anträge kamen nicht nur von Vereinen und Kommunen, sondern auch von Kleinstunternehmern. Insgesamt wurden rd. 80.000 Euro Fördergelder in „Klein- und Kleinstprojekte“ in der Region Heckengäu investiert. Es ging z.B. um die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für Jugend- und Vereinsräume, Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse und Insekten sowie die Sicherung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Für 2020 kann die LEADER-Geschäftsstelle früher mit den Vorbereitungen beginnen. Ab sofort haben Privatpersonen, Kommunen, Vereine und Kleinstunternehmer die Möglichkeit, Projektanträge zu stellen. Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 13. März 2020. Das Regionalbudget richtet sich an Projekte mit den Schwer-punkten Dorfentwicklung, Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Wohnmobilstellplätze) oder auch lokale Einrichtungen (z.B. einen Regiomat).

Wer einen Antrag stellen möchte, sollte darauf achten, dass die Nettokosten seines Vorhabens 20.000 € nicht übersteigen. Außerdem müssen die Projekte zu 100% durch den Projektträger vorfinanziert werden. Mehr Infos gibt es auf der Homepage oder direkt telefonisch bei den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle. www.leader-heckengaeu.de, Tel. 07031 / 663-1172, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Im Rahmen der Auswahlsitzung gewichtet der LEADER Vorstand die eingereichten Projekte. Bewertet wird beispielsweise, welchen Nutzen ein Projekt für die Region hat, ob ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung und -schaffung geleistet oder Natur- und Umweltschutz gestützt wird. Anhand verschiedener Kriterien werden Punkte vergeben, so dass am Ende eine Rangfolge für die Verteilung der Fördergelder entsteht. Die Befürwortung durch den Vorstand ist Voraussetzung für den endgültigen Bewilligungsbescheid. Alle Projekte müssen im LEADER Heckengäu-Gebiet liegen, mindestens einem der Handlungsfelder zuzuordnen sein, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sein.

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