Projektaufruf
Innerhalb der LEADER-Förderung ist das Einreichen eines offiziellen Projektantrages an einen Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe gebunden. In der LEADER-Region Heckengäu werden die Details für einen Aufruf zwei bis drei Mal pro Jahr durch den Vorstand festgelegt und im Anschluss daran mit Hilfe der Medien kommuniziert sowie auf dieser Seite veröffentlicht.
Aktueller Projektaufruf
Bis 7. Oktober 2024 können LEADER-Projektanträge eingereicht werden!
Für diesen zweiten Projektaufruf stehen bis zu 750.000 Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen Fördermittel aus:
- dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Landesmittel für private nicht-investive Projekte
Es können nur Projekte gefördert werden, die innerhalb des Aktionsgebiets liegen.
Datum des Projektaufrufs: 12. Juli 2024
Stichtag für die Einreichung der Anträge: 7. Oktober 2024
Voraussichtlicher Auswahltermin: 13. November 2024
Themenbereiche der Förderung: Anträge können für alle Handlungsfelder unseres Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) eingereicht werden.
Es wird empfohlen, Projektideen und -anträge frühzeitig mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen. Basis für eine gute Projektberatung ist der Projektfragebogen, der zwingend vorab ausgefüllt und an die Geschäftsstelle digital gesendet werden muss.
Adresse zur Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf
LEADER Heckengäu e.V.
Geschäftsstelle
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel. 07031/663-2141 oder -1172
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien
- Im REK sind die wesentlichen Inhalte der Auswahlentscheidung beschrieben.
- Die Projektauswahl erfolgt durch den Vorstand der LAG, welcher mit 25 Mitgliedern besetzt ist.
- Grundlage zur Projektauswahl stellt die Bewertungsmatrix der Förderperiode 2023-2027 dar
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist.
Das Aktionsgebiet aus der Förderperiode 2023-2027 erstreckt sich über die folgenden 24 Kommunen:
Althengstett, Bad Liebenzell (Möttlingen, Monakam, Unterhaugstett), Bondorf, Calw (Heumaden, Holzbronn, Stammheim), Deckenpfronn, Eberdingen, Egenhausen, Friolzheim, Gechingen, Haiterbach, Jettingen, Mönsheim, Mötzingen, Nagold, Neuhausen, Ostelsheim, Rohrdorf, Simmozheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wildberg Wimsheim und Wurmberg.